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SWI 6, Juni 1999, Seite 272

Vermeidung einer doppelten Erbschaftsbesteuerung im Verhältnis zu den Niederlanden

Nach dem Sachverhalt hatte ein niederländischer Staatsbürger von seiner Frau (ebenfalls niederländische Staatsbürgerin) einen Miteigentumsanteil an einer in Österreich gelegenen Ferienwohnung geerbt. Dabei war zwischen den Parteien des Verfahrens unbestritten, daß diese Ferienwohnung für das Ehepaar im Zeitpunkt des Erbfalls einen Wohnsitz i. S. v. § 26 Abs. 1 BAO dargestellt hatte, der den gesamten Erbanfall (neben der österreichischen Ferienwohnung noch u. a. unbewegliches Vermögen in den Niederlanden) der österreichischen unbeschränkten Erbschaftssteuerpflicht unterwerfen ließ (§ 6 Abs. 2 Z 2 EStG). Gleichzeitig unterlag der gesamte Erbanfall auch in den Niederlanden der dortigen unbeschränkten Erbschaftssteuerpflicht. Ein Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung einer doppelten Erbschaftsbesteuerung besteht zwischen Österreich und den Niederlanden nicht.

Der Beschwerdeführer stellte unter Hinweis auf den in den Niederlanden gelegenen Lebensmittelpunkt des Ehepaares in Österreich den Antrag, das niederländische Nachlaßvermögen zur Gänze aus der österreichischen Besteuerung auszuscheiden. Die belangte Behörde gewährte daraufhin gemäß § 48 BAO eine Erbschaftssteuerbefreiung hinsichtlich des in den Niederlanden gelegenen u...

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