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EuGH: Erhöhter KöSt-Satz für Zweigniederlassungen ausländischer Banken als Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit
In ihrer griechischen Körperschaftsteuererklärung für das Geschäftsjahr 1994/95 gab die Royal Bank of Scotland an, daß die steuerbaren Gewinne aus der Tätigkeit ihrer griechischen Zweigniederlassung sich auf 1.031.256.016 GDR belaufen hätten und S. 268daß die Steuer auf diese Gewinne sich bei Anwendung des vorgesehenen Steuersatzes von 40% auf einen Betrag von 412.502.406 GDR belaufe. Die Royal Bank of Scotland versah ihre Steuererklärung allerdings mit dem Vorbehalt, wonach die Gewinne ihrer Zweigniederlassung mit einem Satz von 35% (dem für inländische Banken anwendbaren Steuersatz) zu versteuern gewesen seien. Als Begründung für die Anwendbarkeit des Steuersatzes von 35% berief sich die Royal Bank of Scotland zunächst auf das Diskriminierungsverbot des Art. 16 DBA zwischen Griechenland und dem Vereinigten Königreich. Außerdem machte die Royal Bank of Scotland unter Bezugnahme auf Art. 52 Abs. 1 EGV geltend, daß sie einer diskriminierenden steuerlichen Behandlung unterliege.
Das mit diesem Rechtsstreit befaßte griechische Gericht hegte Zweifel an der Vereinbarkeit der innerstaatlichen griechischen Rechtsvorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht, setzte dementsprechend das laufende Verfahr...