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SWI 6, Juni 1999, Seite 265

EuGH: Teilweise Einschränkung einer nationalen Mehrwertsteuerbefreiung für Lieferungen von Baugrundstücken zulässig

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom Rs. C-136/97 Norbury hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob auch eine bloß teilweise Beibehaltung von aufgrund von Übergangsregelungen nach der 6. MWSt-RL grundsätzlich zulässigen Steuerbefreiungen nach der 6. MWSt-RL zulässig ist. Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen der Norbury Developments Ltd (im folgenden: Norbury) und der im Vereinigten Königreich für die Erhebung der Mehrwertsteuer zuständigen Behörde (Commissioners of Customs and Excise), dem folgender Sachverhalt zugrunde lag:

Norbury kaufte von einer englischen Gesellschaft ein Grundstück im Vereinigten Königreich, für das ihr eine Baugenehmigung erteilt worden war und das sie anschließend an eine andere Gesellschaft weiterveräußerte. Der Verkauf dieses Grundstücks durch Norbury stellte eine Lieferung dar, die nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen des Vereinigten Königreichs von der Mehrwertsteuer befreit war. Die Gesellschaft, die das Grundstück an Norbury veräußerte, entschied sich jedoch entsprechend den einschlägigen umsatzsteuerlichen Regelungen dafür, beim Verkauf des Grundstücks auf die Befreiung von der Mehrwertsteuer zu verzichten und Umsatzsteuer in Rec...

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