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SWI 5, Mai 2022, Seite 255

EuGH: Differenzbesteuerung bei Baugrundstücken

In seinem Beschluss vom , Les Anges d´Eux ua, C-191/21, hatte sich der EuGH mit dem sachlichen Anwendungsbereich der Regelungen über die Differenzbesteuerung iZm Grundstückslieferungen zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der französischen Finanzverwaltung auf der einen und den Gesellschaften Les Anges d’Eux SARL, Echo 5 SARL und Cletimmo SAS auf der anderen Seite wegen Mehrwertsteuernachforderungen für die Lieferung von ursprünglich als bebaute Grundstücke erworbenen Baugrundstücken.

Dem Rechtsstreit lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde: Les Anges d’Eux, Echo 5 und Cletimmo, die Berufungsbeklagten des Ausgangsverfahrens, sind als ImmoS. 256 bilienhändler tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit erwarben Les Anges d’Eux und Cletimmo von Privatpersonen bebaute Grundstücke, die aus Parzellen mit jeweils einem Wohnhaus einschließlich der dazugehörigen Fläche und Nebengebäuden bestanden. Diese Umsätze fallen nicht in den Anwendungsbereich der MwStSyst-RL. Bei einem ähnlichen Geschäft von Echo 5 bestand der einzige Unterschied darin, dass die von ihr erworbene Immobilie ein Wohnhaus mit Hof und Garten, Nebengebäuden, einer Quelle u...

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