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PV-Info 9, September 2018, Seite 23

Kettenarbeitsvertrag bei einem Trainer

Andreas Gerhartl

Befristet ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wiederholt für die Dauer einer Auftragsvergabe durch das AMS an ihn, so entsteht ein als unbefristetes Arbeitsverhältnis zu qualifizierender Kettenarbeitsvertrag. Eine (vermeintliche) Beendigung durch Zeitablauf ist daher als zeitwidrige Kündigung, die Anspruch auf Kündigungsentschädigung auslöst, zu werten ().

Sachverhalt

Beim beklagten Arbeitgeber handelt es sich um ein Unternehmen, dessen wesentliche Geschäftstätigkeit die Durchführung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im Auftrag des AMS ist. Die Maßnahmen werden zeitlich befristet im Wege öffentlicher Ausschreibungen vergeben. Die Qualifikation der jeweils für einen Auftrag eingesetzten Trainer wird vom AMS vorgegeben und ist Bestandteil der Bewertung im Vergabeverfahren. Das AMS muss dem Einsatz eines Trainers grundsätzlich zustimmen, sodass das Unternehmen im Falle eines Zuschlags beim Personaleinsatz nicht flexibel ist.

Der klagende Arbeitnehmer arbeitete als Trainer in Maßnahmen für das AMS und war im Rahmen mehrerer befristeter Verträge tätig. Grund für die Aneinanderreihung der befristeten Arbeitsverhältnisse war, dass die vom Arbeitgeber umgeset...

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