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ASoK 5, Mai 2015, Seite 167

Burn-out und Krankenstand

Was ist erlaubt? Gibt es einen Weg zurück?

Stefan Köck

Burn-out-bedingte Krankenstände sind nicht nur schwierig festzustellen, sie zeichnen sich auch durch eine potenziell große Bandbreite der (im Krankenstand) zulässigen Tätigkeiten aus. Die Rückkehr an den Arbeitsplatz ist medizinisch und praktisch schwierig, der rechtliche Rahmen dafür gänzlich unbefriedigend.

1. Der Begriff „Burn-out“ und seine rechtliche Bedeutung

In der Psychologie wird Burn-out als „ein Syndrom emotionaler Erschöpfung, Depersonalisation und reduzierter persönlicher Leistungsfähigkeit, das bei Individuen, die in irgendeiner Weise mit Menschen arbeiten, auftreten kann“, bezeichnet. Allgemein anerkannte Definition existiert keine. Ob es sich medizinwissenschaftlich um eine anerkannte Krankheit handelt, ist fraglich.

Im Internationalen Klassifikationsindex der Erkrankungen (ICD-10), der in Österreich etwa zu Zwecken einer einheitlichen Diagnose-Dokumentation in den verschiedenen Krankenanstalten in adaptierter Form eingesetzt wird, wird Burn-out nicht als Krankheit, sondern als ein „Problem mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung“ eingestuft und zählt somit (nur) zu „Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundhei...

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