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Ausländische Familienstiftungen mit inländischen Begünstigten
Fischer (FR 2017, 897 ff) befasst sich mit der Frage, ob es bei Errichtung, laufender Besteuerung und Liquidation einer nach ausländischem Recht rechtsfähigen (Familien-) Stiftung zur Überschneidung von Tatbeständen des EStG und des ErbStG kommt. Dies hätte zur Folge, dass Zuwendungen der Stiftung an eine im Inland ansässige Person im ungünstigsten Fall einer Doppelbesteuerung mit Einkommen- und Schenkungsteuer unterliegen würden. Konkret untersucht Fischer den sachlichen Anwendungsbereich S. 110 des § 20 Abs 1 Nr 9 Satz 2 dEStG, des § 7 Abs 1 Nr 1 und 9 Satz 1 und 2 dErbStG und des § 15 dAStG, wonach Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung dem inländischen Stifter, Bezugs- oder Anfallsberechtigten zuwendungsunabhängig zugerechnet werden. Im Anwendungsbereich des § 15 dAStG sei insb zu klären, welche Bedeutung § 15 Abs 11 dAStG zukomme, wonach bereits nach § 15 Abs 1 dAStG zugerechnete (spätere) Zuwendungen keiner weiteren Besteuerung unterliegen sollen. Dies habe zur Folge, dass mangels eindeutigen Anwendungsbefehls des Gesetzgebers eine Steuerbarkeit von Zuwendungen an Bezugs- bzw Anfallsberechtigte nur alternativ entweder nach dem EStG oder dem ErbStG möglich und daher eine Doppelbesteuerung nicht...