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Unionsrechtliche Grenzen der Wegzugsbesteuerung
Wacker (IStR 2017, 926 ff) greift die Diskussion zu der Frage auf, ob der EuGH die unionsrechtlichen Grenzen der Wegzugsbesteuerung an jene zur allgemeinen Entstrickungsbesteuerung angeglichen habe. Er interpretiert das , Kommission/Portugal, in diese Richtung, mit der Folge, dass der EuGH die aus seiner Sicht bislang wenig überzeugende Unterscheidung zwischen gegenständlicher Entstrickung (bei Betriebsvermögen) und personeller Entstrickung (bei Gesellschaftsanteilen) aufgegeben und einer unionsrechtlich einheitlichen Beurteilung zugeführt habe. Dafür spreche auch, dass damit das Ergebnis von den jeweils einschlägigen DBA-rechtlichen Regeln abstrahiert werde. Die Prüfung anhand der Grundfreiheiten erfolge daher unabhängig davon, ob im Einzelfall die Art 7 oder Art 13 Abs 5 OECD-MA nachgebildete DBA-Bestimmung anzuwenden ist. Demgemäß entfalle auch die Notwendigkeit, bei der Prüfung der Rechtfertigung der in Frage stehenden Beschränkungen der Grundfreiheiten danach zu differenzieren, ob der Wegzug natürlicher oder juristischer Personen betroffen ist. Der Gesetzgeber sollte eine (antragsabhängige) Stundung auf fünf gleich hohe Teilzahlungen s...