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EuGH: Quellensteuerbefreiung nach der Mutter-Tochter-Richtlinie unabhängig von Ansässigkeit der Gesellschafter der Muttergesellschaft
Im Urteil vom , C-504/16 und C-613/16, Deister Holding und Juhler Holding, hat der EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Finanzgerichts Köln über die Auslegung von Art 49 AEUV (Niederlassungsfreiheit) sowie von Art 1 Abs 2 und Art 5 Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (im Folgenden: Mutter-Tochter-RL) entschieden. Diese Ersuchen ergehen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten zwischen der Deister Holding AG, vormals Traxx Investments NV (in weiterer Folge: Traxx), und dem deutschen Bundeszentralamt für Steuern sowie zwischen der Juhler Holding A/S und dem Bundeszentralamt für Steuern wegen dessen Weigerung, die von ihren deutschen Tochtergesellschaften bezogenen Gewinnausschüttungen vom Quellensteuerabzug zu befreien.
In der Rechtssache C-504-16 geht es um die Deister Holding, die Gesamtrechtsnachfolgerin von Traxx ist, die ihren Sitz in den Niederlanden hatte. Die Tätigkeit von Traxx bestand hauptsächlich darin, Beteiligungen an mehreren in verschiedenen Staaten niedergelassenen Gesellschaften zu halten und deren Finanzierung unter anderem durch die Gewährung von Darleh...