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SWI 2, Februar 2018, Seite 52

Mitwirkung eines Österreichers in Beratungs- und Entscheidungsgremien von Hongkong‑Trusts

Wird ein iSd Art 4 Abs 1 lit b DBA Hongkong in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger in Beratungs- und Entscheidungsgremien von zwei in Hongkong errichteten Trusts berufen, wobei Trust I in seiner Ausgestaltung ähnlich einer österreichischen Privatstiftung sein soll und Trust II ausschließlich mildtätige Projekte in Asien finanzieren und umsetzen soll, so ist für die Beurteilung der Frage, welche steuerlichen Auswirkungen diese Mitwirkung auf die betroffenen Hongkong-Trusts haben könnte, zunächst aus der Sicht des innerstaatlichen Rechts anhand eines Typenvergleichs die Einordnung des ausländischen Trusts in das System der österreichischen Ertragsteuern zu prüfen. Die KriteriS. 53 en des Typenvergleichs sind in den KStR 2013, Rz 133 f, ausführlich dargelegt. Dabei sprechen überzeugende Argumente im Allgemeinen für die Subsumtion eines Trusts unter die nichtrechtsfähigen Zweckvermögen des § 1 Abs 2 Z 3 und Abs 3 Z 1 lit b KStG. Dies steht auch im Einklang mit dem Trust-Erkenntnis des (vgl Kubik, Der Trust im Steuerrecht, 73). Demnach könnte ein ausländischer Trust als in Österreich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig angesehen werden, wenn sich – unter der Voraussetzung, dass dessen Einkommen...

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