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Beteiligung an einer in Italien steuerlich transparent behandelten italienischen Kapitalgesellschaft
Im Fall einer in Österreich ansässigen natürlichen Person, die in Höhe von 50 % an einer italienischen S.R.L (società a responsibilità limitata) beteiligt ist und die nach italienischem Recht von der Möglichkeit der Option auf Transparenzbesteuerung Gebrauch macht, ist für die Lösung der Frage der inländischen Besteuerung der aus Italien erzielten Einkünfte zunächst zu prüfen, welchen Rechtscharakter die ausländische Gesellschaft aus der Sicht des österreichischen Steuerrechts hat. In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom , RFHE 27, 73, sowie des BFH vom , BStBl II 1968, 695, und vom , BStBl II 1992, 972) ist auch in Österreich die Entscheidung über die steuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw ihrer Gesellschafter im Einzelfall nach den leitenden Gedanken des österreichischen EStG 1988 bzw KStG 1988 zu treffen. In erster Linie kommt es darauf an, ob die ausländische Gesellschaft sich mit einer Gesellschaft des österreichischen Rechts vergleichen lässt. Ausländische Gesellschaften, die wie im vorliegenden Fall die in der Anlage 2 zum EStG 1988 vorgesehenen Voraussetzungen des Art 2 RL 2011/96/EU über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschie...