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Ökologisierung des EU-Mehrwertsteuersatzsystems
Der Rat der EU hat im April 2022 eine Richtlinie (2022/542) verabschiedet, wonach alle Mitgliedstaaten neben dem derzeitigen Normalsatz und den beiden ermäßigten Sätzen einen stark ermäßigten Satz (zwischen 0 % und 5 %) sowie einen Nullsteuersatz einführen dürfen, die jedoch vor allem auf umweltfreundliche Gegenstände und Dienstleistungen beschränkt sind. Geringer (Kluwer Taxblog ) bewertet die Maßnahmen aus umweltsteuerpolitischer Sicht differenziert: Es sei zwar zu erwarten, dass sich die Abschaffung der Mehrwertsteuerbegünstigung für umweltschädliche Lieferungen in entsprechend höheren Preisen niederschlagen, damit das beabsichtigte Preissignal gesetzt und die mit dieser Maßnahme verfolgten Ziele erreicht werden. Demgegenüber erscheine es nach den meisten einschlägigen Studien fraglich, ob Senkungen der Mehrwertsteuersätze für umweltfreundliche Lieferungen in vollem Umfang (wenn überhaupt) an die Verbraucher weitergegeben werden. Die Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes lasse keine Unterscheidung zwischen wohlhabenden und weniger wohlhabenden Haushalten zu.