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PV-Info 4, April 2022, Seite 26

Hauptwohnsitzliche Meldung bei Kinderbetreuungsgeld mit Auslandsbezug

Christa Kocher

Eine Anspruchsvoraussetzung für den Kinderbetreuungsgeldbezug ist die hauptwohnsitzliche Meldung in Österreich. Wird das Kinderbetreuungsgeld allerdings in einen Mitgliedstaat exportiert, ist die Gleichstellungsregel der VO (EG) 883/2004 zu beachten. Gibt es in einem Mitgliedstaat ein vergleichbares Meldesystem und wird dieses vom Antragsteller eingehalten, so gelten die Anspruchsvoraussetzungen als erfüllt ().

Sachverhalt

Die Klägerin ist indonesische Staatsbürgerin und lebte zunächst in Indonesien. Sie kündigte ihre dortige Mietwohnung auf und wohnt seit gemeinsam mit ihrem Ehemann in Slowenien. Der Ehemann ist slowenischer Staatsangehöriger und steht seit in einem Dienstverhältnis in Österreich. Am wurde der gemeinsame Sohn geboren. Der Ehemann und das Kind sind am gemeinsamen Wohnort auch hauptwohnsitzlich gemeldet. Die Klägerin ist seit an dieser Adresse mit einem„vorübergehenden“ Wohnsitzgemeldet. Sie möchte in Slowenien wohnhaft bleiben und hat um eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung angesucht. Die ÖGK lehnte das pauschale Kinderbetreuungsgeld aufgrund einer fehlenden hauptwohnsitzlichen Meldung ab. Das Erstgericht holte umfangreiche Info...

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