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PV-Info 4, April 2022, Seite 21

Entschädigungsanspruch bei Absonderung

Andreas Gerhartl

Der Vergütungsanspruch eines Arbeitnehmers für einen durch eine Absonderungsmaßnahme nach dem EpiG erlittenen Verdienstentgang ist nach dem EFZG zu bemessen. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die nicht dem EFZG unterliegen. Es ist daher auch in diesen Fällen der Entgeltbegriff des EFZG heranzuziehen ().

Sachverhalt

Das Dienstverhältnis der klagenden Arbeitnehmerin unterliegt dem NÖ LVBG. Die Arbeitnehmerin erhielt infolge einer Infektion mit COVID-19 einen Absonderungsbescheid, woraufhin der Arbeitgeber für den Zeitraum der Absonderung die Zahlung der Erschwernis-, Infektions- und Strahlengefährdungszulage einstellte. Begründet wurde dies damit, dass im Vertragsbedienstetenrecht (anders als nach dem EFZG) ein eingeschränkter Entgeltbegriff gelte. Die begehrten Sonderzulagen stünden nur bei tatsächlicher Verwendung zu und seien selbst bei Dienstverhinderung durch Krankheit oder Urlaub nicht auszuzahlen. Die Arbeitnehmerin klagte auf Auszahlung der Zulagen.

S. 22Entscheidung des OGH

Der OGH bestätigte den geltend gemachten Anspruch. Er begründete dies damit, dass § 32 EpiG einem abgesonderten Arbeitnehmer einen Vergütungsanspruch einräumt, der nach dem regelmäßigen Entgelt iSd § 3 EFZG z...

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