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Vereinbarung zwischen Österreich und Hongkong über den Austausch länderbezogener Berichte
Der , BMF-010221/0126-IV/8/2019, BMF-AV 2019/96, enthält das zwischen den zuständigen Behörden von Österreich und Hongkong abgeschlossene Competent Authority Agreement (CAA) für den Austausch von länderbezogenen Berichten (CbC, BEPS-Aktionspunkt 13). Der Austausch erfolgt auf der Grundlage von Art 25 des Abkommens iVm dem CAA.
Das CAA gilt für länderbezogene Berichte betreffend die Wirtschaftsjahre 2017 und 2018. Berichte für Wirtschaftsjahre ab dem Wirtschaftsjahr 2019 werden im Wege des Amtshilfeübereinkommens (Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am in Kraft getretenen Protokolls, BGBl III 2014/193 idF BGBl III 2018/226) iVm dem CbC-MCAA (Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte, BGBl III 2018/27) ausgetauscht.