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Gesetzliche Neuregelung hinsichtlich der steuerlichen Einkünftezurechnung
Art 1 Z 1 des Begutachtungsentwurfs zum Abgabenänderungsgesetz 2015 (AbgÄG 2015), online abrufbar unter https://www.bmf.gv.at/steuern/Abgabenaenderungsgesetz-2015.html.
S. 438 In den Praxis-News wurde schon mehrfach über die Frage der steuerlichen Einkünftezurechnung im Zusammenhang mit der „Zwischenschaltung“ von Managementgesellschaften berichtet (vgl zuletzt die Praxis-News vom November 2014, ASoK 2014, 446 f). Letztlich hat der VwGH den Ausführungen der Finanzverwaltung in Rz 104 der EStR 2000 in entscheidenden Punkten keine Folge geleistet; einer Zwischenschaltung einer Managementgesellschaft kann demnach nur bei Vorliegen eines Missbrauchs bzw eines Scheingeschäfts die Anerkennung verwehrt werden.
Im Begutachtungsentwurf zum AbgÄG 2015 werden nunmehr die Vorgaben des Rz 104 der EStR 2000 unmittelbar im Gesetz verankert: Nach dem neuen § 2 Abs 4a EStG sind Einkünfte aus einer Tätigkeit als organschaftlicher Vertreter sowie aus einer höchstpersönlichen Tätigkeit der leistungserbringenden natürlichen Person zuzurechnen, wenn die Leistung von einer Körperschaft abgerechnet wird, die unter dem Einfluss dieser Person steht und die über keinen eigenständigen, sich von dieser Tätigkeit abhebenden Betrieb verfügt. Höchstpersönliche Tätigkeiten si...