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Immobilienklausel im Multilateralen Instrument
Deutschland hat sich zur Anwendung der Immobiliengesellschaftsklausel nach Art 9 Abs 4 MLI entschieden. Demnach können Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der Veräußerung von Anteilen (an einer Kapitalgesellschaft) oder vergleichbaren Rechten an einer Personengesellschaft oder einem Trust erzielt, im anderen Vertragsstaat besteuert werden, sofern der Wert dieser Anteile oder vergleichbaren Rechte zu irgendeinem Zeitpunkt während der 365 Tage vor der Veräußerung zu mehr als 50 % unmittelbar oder mittelbar auf in diesem anderen Vertragsstaat belegenem unbeweglichem Vermögen beruhte. Kessler/Hübner (PIStB 2019, 216 ff) haben die Auswirkungen auf bestehende und zukünftige deutsche DBA vor dem Hintergrund untersucht, dass das dBMF mit Schreiben vom ausdrücklich dahingehend Stellung bezogen hat, den Tatbestand des Ausschlusses oder der Beschränkung des inländischen Besteuerungsrechts auch dann als erfüllt anzusehen, wenn keine Handlung des Steuerpflichtigen erfolgt.