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PV-Info 4, April 2022, Seite 17

Beginn des Laufs einer kollektivvertraglichen Verfallsfrist

Christoph Wiesinger

Oftmals sehen Kollektivverträge Verfallsfristen vor, die deutlich kürzer als die dreijährige gesetzliche Verjährungsfrist sind. Im vorliegenden Anlassfall musste sich der OGH mit der Frage beschäftigen, ab wann eine solche Frist zu laufen beginnt. Obwohl es dabei auf die jeweilige Regelung im Kollektivvertrag ankommt, sind die Ausführungen des OGH von grundsätzlicher Bedeutung ().

Ansprüche des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis verjähren – sofern keine andere gesetzliche Regelung besteht (zB § 4 Abs 5 UrlG; § 7 Abs 6 BUAG) – drei Jahre nach Fälligkeit (§ 1486 Z 5 ABGB). Der Lauf der Verjährung wird durch Einbringung einer Klage bei Gericht unterbrochen.

Kollektivvertragliche Verfallsbestimmungen

Dazu ergänzend enthalten viele Kollektivverträge Verfallsbestimmungen mit einer deutlich kürzeren Frist. Wesentlicher Unterschied zur gesetzlichen Verjährung ist jedoch, dass der Verfall auch durch eine außergerichtliche Geltendmachung beim Arbeitgeber unterbrochen wird. Hintergrund der Regelungen zum Verfall ist, dass der Arbeitgeber weiß, mit welchen Ansprüchen er konfrontiert ist, um entsprechend zeitnah seine Beweislage zu sichern.

Anmerkungen: Gelegentlich findet sich in der Fachliteratur der Hin...

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