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EuGH: Ort der Entstehung der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr im Falle eines zollrechtlichen Fehlverhaltens
Das C‑26/18, Federal Express Corporation Deutsche Niederlassung, betraf ein Vorabentscheidungsersuchen des hessischen Finanzgerichts im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen Federal Express Corporation Deutsche Niederlassung (im Folgenden: FedEx) und dem Hauptzollamt Frankfurt am Main, Deutschland (im Folgenden: Hauptzollamt), wegen der Pflicht zur Entrichtung der Mehrwertsteuer in Deutschland nach der Entstehung einer Einfuhrzollschuld aufgrund eines in diesem Mitgliedstaat begangenen zollrechtlichen Fehlverhaltens. Im Lauf des Januar 2008 versandte FedEx einfuhrabgabepflichtige Gegenstände mit den Ursprungsorten Israel, Mexiko und den Vereinigten Staaten (im Folgenden: fragliche Gegenstände) an verschiedene Empfänger in Griechenland, ihrem endgültigen Bestimmungsort. Diese Gegenstände wurden in 18 Einzelsendungen per Flugzeug bis nach Frankfurt am Main (Deutschland) verbracht, wo sie zur Weiterbeförderung nach Griechenland in ein anderes Flugzeug geladen wurden. Mit Schreiben vom teilte das Zollamt des S. 409 Flughafens Athen (Griechenland) dem Hauptzollamt mit, dass die 18 Einzelsendungen unter Verstoß gegen das Zollrecht nach Griechenland befördert wor...