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Neugestaltung des Lohnzettels (L16)
Anlässlich der Aufnahme der steuerfreien Mitarbeitergewinnbeteiligung auf den Jahreslohnzettel (L16) kam es auch zu weiteren Präzisierungen. Der neue Jahreslohnzettel, Stand 2022, kann bereits unter https:// formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/2022/L16.pdf heruntergeladen werden.
Steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung
Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers an aktive Arbeitnehmer bis zu 3.000 € im Kalenderjahr sind nach § 3 Abs 1 Z 35 EStG steuerfrei, sofern
die Gewinnbeteiligung allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt wird,
die Summe der jährlich gewährten Gewinnbeteiligungen das unternehmensrechtliche Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) der im letzten Kalenderjahr endenden Wirtschaftsjahre nicht übersteigt,
die Zahlung nicht aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs 5 Z 1 bis 6 EStG erfolgt und
die Gewinnbeteiligung nicht anstelle des bisher gezahlten Arbeitslohns oder einer üblichen Lohnerhöhung geleistet wird (zu den Details siehe Seebacher, Das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 aus Sicht der Personalverrechnung und Lohnsteuer, PV-Info 3/2022, Seite 1 ff).
S. 8 Hinsichtlich Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, (Zuschlag zum) Dienstgeberbeitrag und Kommunal...