Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Auswirkungen des MLI
Freiling/Endres (PIStB 4/2018, 103 ff) zeigen an dem Musterfall einer Dividendenausschüttung nach Erwerb der Anteile durch eine chinesische Kapitalgesellschaft die Auswirkungen des von der OECD im Rahmen des BEPS-Projekts im finalen Abschlussbericht unter Punkt 15 des Aktionsplans als Ziel formulierten „Development of a Multilateral Instrument to Implement the Tax Treaty Related BEPS Measures“ (MLI). Art 10 DBA Deutschland – China sieht an sich eine Reduktion der Quellensteuer auf 5 % bei Schachtelbeteiligungen ab 25 % vor. Art 8 MLI ergänzt dies aber unter der Überschrift „Transaktionen zur Übertragung von Dividenden“ insoweit, als für die Inanspruchnahme dieser Vergünstigung eine Mindestbehaltedauer von 365 Tagen einschließlich des Tages der Dividendenzahlung auch dann eingehalten werden muss, wenn dies in einem DBA nicht vorgesehen ist. Deutschland hat die in Art 8 MLI vorgesehene Option zur Nichtanwendung dieser Bestimmung zwar im Verhältnis zu einigen Staaten (Italien, Japan, Liechtenstein und USA), nicht aber im Verhältnis zu China ausgeübt. Da China, anders als Österreich, nach Art 8 Abs 4 MLI eine entsprechende Notifikation abgegeben hat, muss ab 2019 in Deutschland diese Mindestbehaltedauer ein...