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Aktuelle arbeitsrechtliche Änderungen
Aktuell wurden einige Gesetze bzw Verordnungen mit arbeitsrechtlichem Bezug erlassen bzw geändert. So wurden sowohl die Dienstfreistellung für Schwangere als auch die Phase 6 der Sonderbetreuungszeit verlängert. Arbeitslose erhalten eine weitere Einmalzahlung.
Dienstfreistellung für Schwangere
Der Anspruch werdender Mütter auf Dienstfreistellung ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bis zum Beginn eines Beschäftigungsverbots (unter den bereits bisher bestehenden Voraussetzungen) wurde bis verlängert. Voraussetzung ist im Wesentlichen, dass die Arbeitnehmerin physischen Körperkontakt mit anderen Personen hat und eine Änderung dieser Arbeitsbedingungen oder die Beschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz aus objektiven Gründen nicht möglich ist. Der Arbeitgeber hat auch weiterhin einen Anspruch auf Kostenersatz für die Freistellung.
Gestrichen wurde jedoch, dass dieser Anspruch nicht besteht, wenn die werdende Mutter gegen SARS-CoV-2 geimpft ist und ein vollständiger Impfschutz vorliegt. Der Freistellungsanspruch besteht daher gemäß § 3a MSchG seit unabhängig vom Vorliegen einerImpfung (BGBl I 2022/19, ausgegeben am ). Die Materialien begründen dies wie folgt (AB 1337 BlgNR 27. GP): Da sich g...