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EuGH: Versagung des Rechts auf Vorsteuerabzug wegen Nichtabgabe von Steuererklärungen
Mit seinem Urteil vom , Dobre M. Marius, C‑159/17, entschied der EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen des rumänischen Berufungsgerichts Constanţa. Dieses Ersuchen erging im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Einzelunternehmen Dobre M. Marius (iwF: Dobre) auf der einen sowie der rumänischen Steuerverwaltung auf der anderen Seite wegen des Rechts auf Vorsteuerabzug für Erwerbe, die Dobre während des Zeitraums getätigt hat, in der ihre mehrwertsteuerliche Registrierung gelöscht war. Dobre war im Zeitraum vom bis zum in Rumänien mehrwertsteuerlich registriert. Sie unterließ es, bei der Steuerverwaltung die Mehrwertsteuererklärungen für das vierte Quartal des Jahres 2011 und für das erste Quartal des Jahres 2012 einzureichen, was dazu führte, dass ihre mehrwertsteuerliche Registrierung mit Wirkung vom gelöscht wurde. Vom bis zum stellte Dobre weiterhin Rechnungen mit Mehrwertsteuer aus, ohne die dazugehörigen Mehrwertsteuererklärungen zu fertigen. Am reichte Dobre die Mehrwertsteuererklärungen für das vierte Quartal des Jahres 2011 sowie für das erste und das zweite Quartal des Jahres 2012 ein.
Im Anschluss an eine Steuerprüfung, die zwischen dem und dem durchgeführt wor...