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Arbeitsmarktzugang für Ukraine-Vertriebene
Infolge der Ukraine-Krise flüchten Vertriebene auch nach Österreich. Diese haben grundsätzlich auch Zugang zum Arbeitsmarkt, benötigen aber eine Beschäftigungsbewilligung. Diese kann (bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen) grundsätzlich für alle Branchen erteilt werden.
Rechtsgrundlagen
Der Rat für Justiz und Inneres der EU hat am die Aktivierung der bereits seit bestehenden Massenzustrom-RL (RL 2001/55/EG) beschlossen. In Österreich wurden in Umsetzung dieser Richtlinie bereits vor Jahren grundsätzliche Regelungen in diverse Gesetze aufgenommen (§ 62 AsylG sowie Gundversorgungsgesetze der Länder). Aktuelle Rechtsgrundlagen bilden die in Ausführung des AsylG erlassene Vertriebenen-VerordS. 2 nung (BGBl II 2022/92, ausgegeben am ) und die Verordnung zur Änderung der Asylgesetz-Durchführungsverordnung (BGBl II 2022/93, ausgegeben am ).
Vorübergehendes Aufenthaltsrecht
Folgende Personengruppen haben nach der Vertriebenen-Verordnung ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich:
ukrainische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine, die aus dieser aufgrund des bewaffneten Konflikts ab dem vertrieben wurden;
sonstige Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die in der Ukraine einen inter...