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Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten
Die BMF-010221/0072-IV/8/2018, listet alle Staaten und Territorien auf, die seit zwecks automatischen Austauschs von Informationen über Finanzkonten als teilnehmende Staaten nach § 91 GMSG gelten, und nennt diejenigen dieser Staaten und Territorien, denen im Kalenderjahr 2018 Informationen gemäß § 112 GMSG übermittelt werden können. Der Volltext findet sich in der Findok.