Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ende der Konsultationsvereinbarung mit Deutschland betreffend die COVID-19-Pandemie
Um Erleichterungen für Sachverhalte zu schaffen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie zu steuerrechtlich nicht gewünschten Konsequenzen führen würden, haben Österreich und Deutschland eine Konsultationsvereinbarung geschlossen. Gemäß Mitteilung des BMF (Erlass des 2022-0.232.980, BMF-AV 2022/41) wird diese Vereinfachung mit auslaufen.
Deutschland und Österreich haben einige Konsultationsvereinbarungen im steuerrechtlichen Bereich geschlossen (Schuster, Gültige Konsultationsvereinbarungen zwischen Deutschland und Österreich, PV-Info 1/2022, 22). Darunter fällt auch eine Vereinbarung betreffend die COVID-19-Pandemie (, 2021-0.877.188, BMF-AV 2021/173), die bis Gültigkeit hätte und sich danach automatisch für einen Kalendermonat verlängert. Diese endet nun mit , ohne automatische Verlängerung.
Die Pandemie hat der Arbeitsform außerhalb der Dienststätte des Arbeitgebers einen wahren Boost verliehen. Homeoffice hat sich zu einer etablierten Form der Tätigkeitsausübung entwickelt. Nunmehr wird Schritt für Schritt versucht, in einen normalisierten Zustand überzugehen, der natürlich auch vor dem Abgabenrecht nicht Halt macht. Dies bedeutet ...