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SWI 3, März 2023, Seite 193

VwGH – Teil 2: Pflichtversicherungsbeiträge iZm DBA-befreiten Einkünften eines im In- und Ausland unbeschränkt Steuerpflichtigen sind vorrangig im DBA-Ausland zu berücksichtigen

Wenn das nationale Einkommensteuerrecht eines Mitgliedstaats in Bezug auf die im Mitgliedstaat gebietsansässigen Personen die steuermindernde Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse (zwingend angefallene Pflichtbeiträge iSd § 4 Abs 4 Z 1 lit a EStG) vorsieht, so darf der Mitgliedstaat, soweit eine Deckung in dem ihm zukommenden Steueranspruch besteht, diese Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse unionsrechtlich nicht deshalb zurücknehmen, weil die Person ihre wirtschaftliche Betätigung auch in einem anderen Mitgliedstaat ausübt.

Die in Österreich entrichteten Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung sind den Einkünften zuzuordnen, für welche nach dem DBA Deutschland das Besteuerungsrecht Deutschland zukommt, und daher aufgrund der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland vorrangig von Deutschland zu berücksichtigen.

Sachverhalt: Ein in Österreich und Deutschland unbeschränkt steuerpflichtiger und gemäß Art 4 Abs 1 iVm Abs 2 DBA Deutschland in Österreich ansässiger Radiomoderator erzielte im Streitjahr 2018 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus einer in Deutschland ausgeübten Tätigkeit als Radiomoderator. Unstrittigerweise bestand nur für die Einkünfte aus Lan...

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