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Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung bei Stiftungen und Trusts
Niermann (Private Equity Magazin ) bespricht ein aktuelles Urteil des Hessischen FG zur Hinzurechnungsbesteuerung nach § 15 dAStG. Darin verneint das Gericht zunächst bereits die nach § 15 dAStG notwendige Bezugsberechtigung, wenn es in Deutschland ansässigen Begünstigten an einer wie auch immer gearteten Bezugsberechtigung hinsichtlich der aktuellen Einkünfte der Stiftung fehle, weil der Stiftungsrat darüber nach freiem Ermessen entscheiden könne. Zudem sah das Gericht in der Anwendung der Zurechnungsbesteuerung auf die deutschen Anfallsberechtigten einer Schweizer Stiftung einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art 63 AEUV. Folge dieses Verstoßes sei aber nicht die völlige Nichtanwendung des § 15 Abs 6 dAStG, sondern im Wege der „geltungserhaltenden unionsrechtskonformen Auslegung“ die Anwendung der nach dem Wortlaut auf EU-/EWR-Stiftungen begrenzten Escape-Klausel des § 15 Abs 6 dAStG.