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Unshell-Initiative und der Kampf der EU gegen Briefkastengesellschaften
Am hat die Europäische Kommission den Entwurf einer Änderung der Amtshilferichtlinie (RL 2021/16/EU) präsentiert, die sogenannte Unshell-Richtlinie oder auch ATAD III. Kahlenberg/Rein (PIStB 2023, 9 ff) führen aus, dass damit umfangreiche Meldeverpflichtungen hinsichtlich substanzschwacher Gesellschaften einhergehen, denen bei Verfehlen der Mindestsubstanzanforderungen der Verlust bestimmter Steuervorteile aus der Inanspruchnahme von DBA oder EU-Richtlinien droht. Der Entwurf richtet sich gegen die missbräuchliche Nutzung von Briefkastengesellschaften innerhalb der EU. Auch wenn sich die Vorschriften hauptsächlich an substanzlose Unternehmen richten, führen sie bei vielen Steuerpflichtigen zu zusätzlichem Administrationsaufwand. Die ATAD III soll bis spätestens in innerstaatliches Recht übernommen werden und ab dem anwendbar sein. Einige Substanzanforderungen beziehen sich allerdings bereits auf die beiden Vorjahre und damit auch auf das Jahr 2022, sodass jedenfalls bereits heute Handlungsbedarf bestehe.