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AR aktuell 2, April 2021, Seite 73

RAT geben: Was über den Aufsichtsrat nicht im Gesetz steht …

Markus Messerer

Aufsichtsrat besteht aus Aufsicht führen und aus Rat geben. Über Aufsicht steht vieles im Gesetz, über Rat findet man allerdings wenig. Dieser Beitrag zeigt auf, wieso Rat ein immer bedeutenderer Teil im Aufsichtsrat ist und was es dabei in der Praxis zu berücksichtigen gilt. Dazu greifen wir auf das bereits seit 70 Jahren existierende Feld der Beratungstheorie zurück und wenden ihre wichtigsten Erkenntnisse auf den Aufsichtsrat an.

Obwohl es wichtige Unterschiede zwischen einem Aufsichtsrat und einem Verwaltungsrat gibt, haben die beiden hinsichtlich „Rat geben“ sehr viel gemeinsam. Die Ausführungen in diesem Beitrag beziehen sich damit gleichermaßen auf Verwaltungsräte wie auch auf Aufsichtsräte – und natürlich in allen Geschlechtern.

1. Warum Rat geben?

1.1. Der Aufsichtsrat entscheidet nicht

Der Vorstand ist für die operative Unternehmensführung verantwortlich, während der Aufsichtsrat „nur“ hinterfragt/prüft/zustimmt/ablehnt. Aktive Weisungen gehören nicht zu seinem Repertoire, um die unternehmerische Freiheit des exekutiven Organs sicherzustellen. Somit wird das Rat-Geben neben der Aufsicht eine wichtige Interventionsmöglichkeit des Aufsichtsrats in professioneller Corporate Gove...

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