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Inflationsbedingte Neuanpassung der KV-Abschlüsse im Gastgewerbe ab 1. 5. 2022
Die Sozialpartner vereinbarten im Februar 2021 neuerliche Gespräche zu den bereits 2021 festgelegten Löhnen und Gehältern für 2022, falls die Jahresinflation 2021 über 2 % liegt. Dies ist der Fall, und die neuerliche Anpassung liegt nun vor.
Einen Überblick finden Sie unter https://www.wko.at/service/kollektivvertrag/lohnordnungen-arbeiter-gastronomie-hotellerie-2022.html und https://www.wko.at/service/kollektivvertrag/gehaltsordnungen-gastronomie-hotellerie-2022.html.
Achtung: In den Lohntabellen der Bundesländer Oberösterreich und Burgenland wurden die dort noch vorgesehenen Beträge für die Bereitstellung von Quartier gestrichen.
Anmerkung: Die 5. Auflage des Fachbuchs „Personalverrechnung im Gastgewerbe und in der Hotellerie“ wird voraussichtlich Juli 2022 mit den bereits eingearbeiteten Änderungen erscheinen.