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SWI 3, März 2023, Seite 154

Zuwendung einer GmbH-Beteiligung mit französischem Immobilienbesitz – Stiftungseingangssteuer und DBA(Erb) Frankreich

Geht eine Beteiligung an einer österreichischen GmbH, die unter Zwischenschaltung mehrerer Gesellschaften eine in Frankreich gelegene Immobilie hält, anlässlich des Ablebens einer in Österreich ansässigen Person auf eine gemeinnützige Schweizer Stiftung über, unterliegt diese unentgeltliche Zuwendung gemäß § 1 Abs 1 und Abs 2 Stiftungseingangssteuergesetz der österreichischen Stiftungseingangssteuer (StiftESt).

Hat der Zuwendende (Erblasser) seinen Wohnsitz im Zeitpunkt seines Todes in Österreich, findet gemäß Art 1 lit a das DBA(Erb) Frankreich Anwendung. Die StiftESt stellt eine Steuer „gleicher oder im wesentlichen ähnlicher Art“ zur abgeschafften österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer dar (Art 2 Abs 2 iVm Art 2 Abs 1 lit b DBA[Erb] Frankreich; vgl EAS 3428 zu DBA[Erb] USA; ähnlich EAS 3435 zu DBA[Erb] Schweiz).

Es stellt sich sodann die Frage, ob die von Todes wegen übergehende Beteiligung an einer österreichischen GmbH nach dem DBA(Erb) Frankreich als unbewegliches Vermögen gemäß Art 5 Abs 3 DBA(Erb) Frankreich zu werten ist und daher das im Wege der StiftESt bestehende Besteuerungsrecht Österreichs gemäß Art 5 Abs 1 iVm Art 11 Abs 2 lit a und c DBA(Erb) Frankreich eingeschränkt wird.

Gemäß Art 5 Abs 3 DBA(Erb) Frank...

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