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Änderungen im Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte in der Bauindustrie und im Baugewerbe ab 1. 5. 2022
In der PV-Info 5/2021 wurde bereits über den Kollektivvertragsabschluss im Baugewerbe berichtet. Dieser Beitrag soll – zur Erinnerung – die ab wirksam werdenden Änderungen im Baugewerbe und in der Bauindustrie aufzeigen.
Allgemeines
Die Kollektivvertragspartner haben sich im vergangenen Jahr auf einen Kollektivvertragsabschluss für zwei Jahre geeinigt. Als Erhöhungsprozentsatz für 2022 wurde eine Berechnung „Verbraucherpreisindex (VPI) + 0,7 Prozentpunkte“ für Arbeiter bzw „Verbraucherpreisindex (VPI) + 0,6 Prozentpunkte“ für Angestellte vereinbart. Da der VPI des entsprechenden Zeitraums (März 2021 bis Februar 2022) 3,5 % beträgt, ergibt dies eine
Lohnerhöhung per um 4,2 % und eine
Gehaltserhöhung per um 4,1 %.
Die neuen Lohn- bzw Gehaltstafeln können auf der Internetseite der Geschäftsstelle Bau der Wirtschaftskammer Österreich (http://www.bau.or.at/kv) abgerufen werden. Für die Erhöhung der Ist-Löhne und der Ist-Gehälter bleibt die Parallelverschiebungsklausel aufrecht. Das bedeutet, dass bestehende Überzahlungen betragsmäßig erhalten bleiben.
Kollektivvertrag für Arbeiter: Taggeld
Die Taggeldsätze wurden gemäß der nachstehenden Tabelle festgesetzt und stehen – sofern die Voraussetz...