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Entscheidung des EGMR zum Steuerrecht
Entscheidungen des EGMR zum Steuerrecht sind selten, und gibt es sie doch, dringen Steuerpflichtige mit ihren Beschwerden meist nicht durch (vgl bereits Baker, British Tax Review 2000, 211 ff). Attard (EC Tax Review 2018, 177 ff) berichtet aber nunmehr über ein Verfahren gegen Ungarn, in dem die Steuerpflichtige vor dem EGMR obsiegte. Wegen der Bedeutung dieser Entscheidung wird dieser Beitrag in der Folge ausführlicher dargestellt: Bf in dem Verfahren war eine ungarische Beamtin, die im Rahmen einer Flut von Entlassungen im öffentlichen Dienst auch entlassen wurde. Daraus resultierte ein Anspruch der Bf auf Abfindung in Höhe von acht Monatsgehältern. Diese Abfindung wurde, soweit diese rund 12.000 Euro überstieg, mit 98 % besteuert. Im konkreten Fall betrug der Anspruch der Bf rund 20.300 Euro. Daraus ergab sich insgesamt eine steuerliche Belastung der Abfindung der Bf von rund 52 %. Demgegenüber betrug die Einkommensteuer in Ungarn nur rund 16 %. Die Bf rügte eine Verletzung von Art 1 des 1. Prot zur EMRK (Recht auf Achtung des Eigentums) alleine und iVm Art 14 EMRK (Diskriminierungsverbot) durch die Besteuerung ihrer Abfindung mit 98 %, was einem ungerechtfertigten Eigentumsentzug gleichkomme....