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SWI 7, Juli 2018, Seite 344

EuGH: Beginn der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung für Kleinunternehmer kann von Antrag abhängig gemacht werden

In seinem Urteil vom , Vámos, C-566/16, hatte sich der EuGH mit den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für Kleinunternehmer zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen Herrn Dávid Vámos und der Nemzeti Adó- és Vámhivatal Fellebbviteli Igazgatósága (Direktion für Rechtsbehelfsangelegenheiten der nationalen Steuer- und Zollverwaltung, Ungarn) (im Folgenden: Direktion für Rechtsbehelfsangelegenheiten) wegen deren Entscheidung, mit der Mehrwertsteuerschulden von Herrn Vámos festgestellt und gegen ihn eine Geldbuße sowie ein Säumniszuschlag verhängt wurden.

Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Anschluss an eine Prüfung befand die ungarische Steuerbehörde, dass Herr Vámos zwischen dem Jahr 2007 und dem 778 Verkäufe von elektronischen Artikeln auf zwei Internetportalen durchgeführt habe, ohne in das Register der Mehrwertsteuerpflichtigen eingetragen zu S. 345 sein und ohne die Einkünfte aus diesen Verkäufen deklariert zu haben, und setzte daher eine Geldbuße gegen ihn fest. Die ungarische Steuerbehörde stellte ebenfalls fest, dass Herr Vámos in der Zeit vom bis zum einer Verkaufstätigkeit nach...

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