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Steuerrechtliche Auswirkungen der AFRAC-Stellungnahme 27 auf Jubiläumsgeldrückstellungen
Die gesetzlichen Grundlagen für die Berechnung der steuerrechtlichen Rückstellungswerte in § 14 EStG wurden durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014), BGBl I 2015/22, und die AFRAC-Stellungnahme 27: „Personalrückstellungen (UGB)“ nicht beeinflusst. Abfertigungsrückstellungen sind weiterhin auf Basis der fiktiven Abfertigungs-ansprüche zum Stichtag zu bilden; Rechnungszinssatz oder Gehaltsentwicklung haben dementsprechend keine Auswirkung. Für die Jubiläumsgeldrückstellungen werfen die neuen unternehmensrechtlichen Vor-schriften aber interessante Fragestellungen auf.
Für die Jubiläumsgeldrückstellung ist vorgesehen, dass die Rückstellung über die Laufzeit des Anspruchs anzusammeln ist. Dabei sind für steuerrechtliche Zwecke grundsätzlich das Gegenwartswertverfahren (§ 14 Abs 12 iVm Abs 6 Z 3 EStG) und ein Rechnungszinssatz von 6 % zu verwenden (§ 14 Abs 12 iVm Abs 6 Z 6 EStG).
Nach dem Gegenwartswertverfahren werden Bezugsänderungen nur auf die verbleibende Laufzeit und nicht wie beim Teilwertverfahren auf die gesamte Laufzeit verteilt. Beim Gegenwartswertverfahren wäre es also notwendig, für jede Bezugsänderung eines Dienstnehmers einen gesonderten Ansammlungszeitraum zu berücksichtigen. Da dieses Verfahren sehr aufwendig und kaum nachzu...