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ASoK 11, November 2015, Seite 402

Betriebliche Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung (Teil II)

Beitrags- und Steuerfreiheit und damit verbundene Rechtsfolgen

Monika Drs

Wie bereits im ersten Teil dieser Abhandlung dargelegt, sind Beiträge bzw Prämien, die zum Zwecke der betrieblichen Altersvorsorge geleistet werden, unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur von der Lohnsteuer befreit, sondern auch von der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Im nun folgenden zweiten Teil werden daran anschließend die Folgen einer Gehaltsumwandlung und sinnvolle Vertragsgestaltungen untersucht.

7. Auswirkungen auf Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis

7.1. Allgemeines

Während eine Gehaltsumwandlung in Pensionskassenbeiträge bzw Prämien an eine betriebliche Kollektivversicherung aufgrund einer Öffnungsklausel im Kollektivvertrag (siehe Fußnoten 1 bis 8 im Teil I dieses Beitrags) immer dazu führt, dass keine Lohnsteuer und in der Folge auch keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen (siehe Punkt 6.2. im Teil I dieses Beitrags), ist im Arbeitsrecht zunächst zu klären, ob ein Verwendungsmodell (und damit Arbeitnehmerbeiträge im Sinne des Arbeitsrechts) oder ein Verzichtsmodell (und damit Arbeitgeberbeiträge im Sinne des Arbeitsrechts) vorliegt (siehe Punkt 4. im Teil I dieses Beitrags):

  • Bei einem bloßen Verwendungsmodell, bei dem der Arbeitnehmer einen Teil seines unverä...

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