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Anzeigepflicht für Steuergestaltungen
Um aggressiven Steuergestaltungen Einhalt zu gebieten, möchte der ECOFIN-Rat eine Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle einführen. Der am verabschiedete Richtlinientext werde in Deutschland zusätzlich durch den Wunsch der Finanzstaatssekretäre der Länder flankiert, eine Anzeigepflicht für nationale Gestaltungen einzuführen. Nach Riedlinger (DB 12/2018) plane Deutschland damit eine überschießende Umsetzung. Insbesondere beklagt er die fehlende Transparenz: Eingegangene Anzeigen sollen nämlich nur verwaltungsintern ausgewertet werden, ohne dass es zu Rückmeldungen an den Steuerpflichtigen komme. Schließlich äußert er auch erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel. Insbesondere die Anzeigepflicht für nationale Gestaltungen verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, das Bestimmtheitsgebot, die Freiheit der Berufsausübung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.