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Vermeidung von Steuerproblemen bei Nutzung ausländischer Ferienimmobilien
Der Erwerb einer ausländischen Ferienimmobilie durch eine im Belegenheitsstaat errichtete Kapitalgesellschaft ist eine beliebte und in einigen Ländern auch notwendige Erwerbsstruktur, wenn nur Inländer Immobilien erwerben dürfen. Plattes (PIStB 3/2018, 80 ff) stellt anhand einer spanischen Sociedad Limitada (S.L.; zu vergleichen mit einer GmbH) dar, welche Probleme daraus im Inland resultieren können. Der BFH habe in mehreren Urteilen vom (I R 8/15, 12/15 und 71/15) klargestellt, dass die unentgeltliche Überlassung der selbstgenutzten Immobilie an den Gesellschafter als in Deutschland steuerpflichtige vGA in Höhe der Kostenmiete (Marktmiete plus Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals mit 4,5 %) zuzüglich eines Gewinnaufschlags, den der BFH mit 5 % annimmt, zu qualifizieren sei. Daraus resultieren beträchtliche Steuerlasten und bei Nichtangabe auch steuerstrafrechtliche Probleme. Plattes zeigt Strategien auf, mit denen die Rechtsfolgen der vGA vermieden werden können. Konkret biete sich die Liquidation der S.L. oder die Umwandlung der S.L. in eine spanische GmbH & Co. KG (Sociedad Comanditaria) an. Eine Liquidation unterliegt der spanischen 1%igen Gesellschaftsteuer. Grunderwerb...