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ASoK 6, Juni 2008, Seite 232

Ausländerbeschäftigung und EURO 2008

Erlass des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

Vom 8. bis 29. Juni wird in Österreich die Fußball-Europameisterschaft ausgetragen. Diese international wichtige Großveranstaltung ist auch im Rahmen der Vollziehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) bestmöglich zu unterstützen.

Das BMWA ersucht daher, bei der Beschäftigung/Entsendung ausländischer Arbeitskräfte im Zusammenhang mit der EURO 2008 Folgendes zu beachten:

• Personen aus den alten EU-14-Mitgliedstaaten sowie aus Zypern und Malta haben grundsätzlich Arbeitnehmerfreizügigkeit in Österreich und können daher auch jede beliebige Arbeit im Rahmen der EURO 2008 bewilligungsfrei ausüben.

• Für alle Personen mit Staatsangehörigkeit eines Drittstaates oder eines neuen EU-Mitgliedstaates (mit Ausnahme von Zypern und Malta), die von der EURO 2008 SA, von der UEFA, von den jeweiligen Teams, von Lieferanten der UEFA/Euro 2008 SA und von UEFA-Sponsoren (Personal) im Rahmen der EURO 2008 zur Erbringung von Arbeitsleistungen nach Österreich entsandt werden, wird angenommen, dass sie nur kurzfristige Arbeitsleistungen erbringen, für die (ihrer Art nach) Inländer nicht herangezogen werden. Sie können diese Arbeitsleistungen daher gemäß § 18 Abs. 2 AuslBG bewilligungsfrei ausüben.

Ausländische Medienbedienstete und die für die Erfüllu...

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