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Rückforderung irrtümlich geleisteter Dienstgeberbeiträge zur "Abfertigung neu"
• Rückforderung irrtümlich geleisteter Dienstgeberbeiträge zur "Abfertigung neu" (§ 6 Abs. 2 BMSVG)
JBl. 2008, 92: Artikel von Reinhard Resch.
Der Autor arbeitet die o. a. Thematik erstmals ausführlich auf und kommt dabei u. a. zu folgendem Ergebnis: Die Rückforderung zu Ungebühr entrichteter Beiträge ist nach Ausschüttung einer Leistung grundsätzlich ausgeschlossen, außer die Vorsorgekasse hat die Möglichkeit, neuerlich über den Leistungsanspruch zu entscheiden und die zu Unrecht geleisteten Beiträge hereinzubringen. In allen Fällen einer erfolgreichen Rückforderung der Leistung - also nicht nur in jenen, wo ein Wiederaufnahmegrund besteht - ist die Rückforderung der Beiträge möglich.