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Sachbezug Kfz bei Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte
• Sachbezug Kfz bei Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte (§ 15 Abs. 2 EStG)
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Kommen Außendienstmitarbeiter, die ihre beruflichen Fahrten von zu Hause aus antreten, regelmäßig (hier: jeden Montag) zu Besprechungen in den Betrieb, so sind diese Fahrten mit dem arbeitgebereigenen Kfz zum Betrieb als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusehen und es ist darin somit ein Sachbezug der Arbeitnehmer zu erblicken. Ein Pendlerpauschale steht für diese Fahrten nicht zu, weil die Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Lohnzahlungszeitraum nicht "überwiegend" zurückgelegt wird.
Anmerkung: Siehe dazu auch Rz. 265 ff. der LStR 2002, die im Einklang mit der VwGH-Entscheidung stehen. Ausschlaggebend war im Anlassfall, dass die Mitarbeiter iS. 232m Betrieb nicht nur Unterlagen abgeholt haben (und Ähnliches), sondern tatsächlich nicht nur geringfügige Arbeitsleistungen erbracht haben.