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ASoK 6, Juni 2008, Seite 231

Bewertung der Sachbezüge für die Abfertigung alt

Dr. Wolfgang Höfle

Bewertung der Sachbezüge für die Abfertigung alt (§ 23 AngG)

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Die Sachbezüge (im Anlassfall: Dienstwohnung) sind mit ihrem tatsächlichen Wert für den Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Die lohnsteuerliche Sachbezugsverordnung ist zwar eine Orientierungshilfe; diese kann jedoch dann nicht zur Anwendung kommen, wenn die fiskalische Bewertung erheblich zum Nachteil des Arbeitnehmers vom wahren Wert der Naturalleistung abweicht. In solchen Fällen kommt es darauf an, was sich der Arbeitnehmer durch den Naturalbezug erspart hat.

Anmerkung: Die OGH-Entscheidung erging zu einer Dienstwohnung, bei der für Zwecke der Lohnsteuerberechnung die sehr niedrigen Quadratmeterpreise angewendet wurden. Aber auch im Falle von durch den Arbeitgeber angemieteten Dienstwohnungen, wo bei Ermittlung des lohnsteuerlichen Sachbezugswertes ein Abschlag von 25 % vorgesehen ist, wäre bei der Bemessungsgrundlage für die Abfertigung dieser Abschlag dementsprechend nicht vorzunehmen. Der OGH hat übrigens bereits früher zum Kfz-Sachbezug ein Urteil gefällt, das auf der oben beschriebenen Entscheidungslinie liegt (siehe den Hinweis - auch zur lohnsteuerlichen Auswirkung - in SWK-Heft 16/2005, Seite ...

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