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Änderungen bei Zuschüssen und Förderungen: Internatskosten für Berufsschüler, Zuschuss zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Förderungen für Behinderte
Am 10. und wurden im BGBl einige Gesetze zu unterschiedlichen Materien kundgemacht, die – im weitesten Sinn – arbeitsrechtliche Förderungen oder Zuschüsse betreffen. Die Änderungen treten meist mit oder mit in Kraft und werden hier dargestellt.
Übersicht
Die im Folgenden behandelten Änderungen betreffen im Wesentlichen folgende Bereiche:
Neuregelung der Tragung der Internatskosten für Berufsschüler (Novellierung des IESG und des BAG durch BGBl I 2017/154, ausgegeben am );
Erhöhung des Zuschusses zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit für Kleinunternehmer (Novellierung des ASVG durch BGBl I 2017/151, ausgegeben am );
Entfall der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe (Novellierung des AlVG durch BGBl I 2017/157, ausgegeben am );
Erhöhung der Förderungen für behinderte Arbeitnehmer (Novellierung des BEinstG durch BGBl I 2017/155, ausgegeben am ). Mit BGBl I 2017/155 wurden überdies auch nicht (unmittelbar) das Arbeitsverhältnis betreffende Gesetze, die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderung haben, novelliert. Darauf wird ebenfalls kurz eingegangen.
Übernahme und Refundierung der Internatskosten
Für Jugendliche, deren Lehrausbildung nicht in der Nähe ihres Wohnortes stattfindet oder deren Beru...