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Vordienstzeitenanrechnung im BAGS-KV
Altes und neues Recht
Seit Inkrafttreten des BAGS-KV wurde über die Bestimmung zur Anrechnung von Vordienstzeiten heftig diskutiert. Mittlerweile existiert hierzu für die Rechtslage bis Ende 2007 eine Entscheidung, ab 2008 ein neu gefasster § 32.
1. Die Anrechnungsregelung im Überblick
Die Sozial- und Gesundheitsberufe sind nicht nur aus- und weiterbildungsintensiv, sondern benötigen überwiegend ein hohes Maß an Berufserfahrung. Dementsprechend ausgeprägt sind die Regelungen im BAGS-KV über die Anrechnung von Vordienstzeiten.
Gem. § 32 Abs. 1 des Kollektivvertrags sind facheinschlägige Vordienstzeiten bis zum Ausmaß von maximal 10 Jahren anzurechnen, sofern sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres liegen und die geleistete Wochenarbeitszeit mindestens 19 Stunden betragen hat. Liegt die geleistete Wochenarbeitszeit unter 19 Stunden, erfolgt eine Aliquotierung. Das Ausmaß von 19 Stunden entspricht hierbei 100 %, um eine Diskriminierung aufgrund von Teilzeitbeschäftigungen zu vermeiden. Facheinschlägige Tätigkeiten, die nicht im Rahmen eines unselbstständigen Dienstverhältnisses geleistet wurden, sind nur dann als Vordienstzeiten anrechenbar, wenn Inhalt, Ausmaß und Zeitdauer der Tätigkeiten durch eine entspr...