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Erinnerungszuwendung für Widerstandskämpfer und NS-Opfer
Aus Anlass des 70. Jahrestages des Anschlusses Österreichs an das Deutsche Reich erhalten Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung eine einmalige Zuwendung in der Höhe von 1.000 Euro. Das entsprechende Gesetz wurde am in BGBl. I Nr. 64/2008 kundgemacht. Ähnliche Aktivitäten gab es bereits in den Jahren 1975, 1985, 1988 und 2005. Laut den Erläuterungen zur Regierungsvorlage (465 BlgNR 23. GP) rechnet man mit rund 3.300 Auszahlungen. Diese unterliegen kraft expliziter gesetzlicher Anordnung nicht der Einkommensteuer und haben bei der Ermittlung des Nettoeinkommens nach § 292 Abs. 3 ASVG, § 149 Abs. 3 GSVG bzw. § 140 Abs. 3 BSVG und bei der Bemessung der einkommensabhängigen Leistungen nach den Versorgungsgesetzen außer Betracht zu bleiben.