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Selbständige Hausbetreuung anhand des Mustervertrages des BMSK?
Mustervertrag als Rechtsgrundlage für selbständige Personenbetreuung ungeeignet
Bei der Überprüfung des vom Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) zur Verfügung gestellten Mustervertrages für die selbständige Personenbetreuungstellt sich die Frage, ob dieser - lässt man das Problem, ob selbständige Personenbetreuung bei Zugrundelegung der österreichischen Rechtsprechung generell überhaupt möglich ist, außen vor - die geeignete rechtliche Grundlage für eine selbständige Tätigkeit in diesem Bereich darstellt.
1. Allgemeines
Mit dem am in Kraft getretenen Hausbetreuungsgesetz (HBeG) hat der Gesetzgeber eine Rechtsgrundlage für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung daheim unter Berücksichtigung der arbeits-, sozial- und berufsrechtlichen Vorschriften geschaffen. Das HBeG gilt für die Betreuung von Personen in deren Privathaushalten, wobei die Betreuung im Rahmen einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit erfolgen kann. Die Möglichkeit der selbständigen Ausübung der Betreuungstätigkeit wurde auch durch eine Änderung der GewO berücksichtigt. Zahlreiche Publikationen und nicht zuletzt von zwei Bundesministerien zur Verfügung gestellte Musterverträge sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Beschäftiger und Hausbetreuer verständlich und rechtssicher machen.
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