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ASoK 12, Dezember 2000, Seite 445

VwGH: Pension der Nationalbank

Eine von der Oesterreichischen Nationalbank auf Grund des § 53 der Pensionsordnung der Oesterreichischen Nationalbank gewährte Pension ist zufolge der Gleichstellungsanordnung des § 38 Abs. 2 zweiter Satz NBG einem Pensionsbezug aus der Pensionsversicherung nach dem ASVG gleichgestellt. Demgemäß entfällt für den Pensionsbezieher auf Grund des § 22 Abs. 1 AlVG ein allfälliger Anspruch auf Arbeitslosengeld. – (§ 22 Abs. 1 AlVG, § 38 Abs. 2 NBG)

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Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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