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OGH: Bundespflegegeldgesetz
• Die Unbeachtlichkeit der Unfähigkeit einer Betroffenen, den Haushalt für die gesamte Familie zu führen und ihren minderjährigen Sohn zu pflegen und zu erziehen, für die Gewährung des Pflegegeldes, stellt keine planwidrige Regelungslücke im Bundespflegegeldgesetz dar. – (§1 BPGG)
( 10 Ob S 329/98 z)