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OGH: Witwenpension / Anspruch
• Bei der Prüfung der Voraussetzungen des Anspruches auf Witwen(Witwer)pension gemäß § 258 Abs. 2 ASVG kommt es nicht bloß auf einen materiellen Pensionsanspruch oder auf das Datum der Antragstellung an, sondern auf das Vorliegen eines Bescheides über die Zuerkennung der Pension im Zeitpunkt der Eheschließung. – (§ 258 Abs. 2 ASVG)
( 10 Ob S 334/98 k)